Nach der Normung in DIN 1319-1 wird Justieren wie folgt definiert: „Einstellen oder Abgleichen eines Messgerätes, um systematische Messabweichungen so weit zu beseitigen, wie es für die vorgesehene Anwendung erforderlich ist. − Justierung erfordert einen Eingriff, der das Messgerät bleibend verändert.“
Beim Justieren wird der Messwert eines Messgerätes auf den bekannten Wert eines verwendeten Messobjektes eingestellt (z. B. durch Vergleich mit einem Normal). Dabei ist das Messgerät unter vorgeschriebenen oder vereinbarten Referenzbedingungen zu betreiben (äußere Bedingungen wie Temperatur, Lage usw.).
Unter Nachjustierung versteht man ein geringfügiges oder verkürztes Verfahren, das z. B. bei bleibender Temperaturänderung erforderlich ist.
Mit dejustiert bezeichnet man Messgeräte, Messsysteme, Sensoren etc., die so weit verfälschte Werte anzeigen, dass die Messabweichungen außerhalb der festgelegten Fehlergrenzen liegen.
Dejustierte („verstellte“) Messgeräte benötigen zur Herstellung der ordnungsgemäßen Funktion einen fachmännischen Eingriff in das Messsystem, der meist mechanischer oder elektrischer Natur ist.
Die Justierung ist zu unterscheiden von der Kalibrierung, die ein Einmessen ist und ohne Eingriff in das Messgerät durchgeführt wird.
Wo die Verwendung kalibrierter Messgeräte vorgeschrieben ist (Messmittelüberwachung), muss nach der Justierung eine Überprüfung vorgenommen und bescheinigt werden. Bei einer mit der Kalibrierung verbundenen Feststellung, inwieweit ein Messgerät den festgelegten Vorschriften genügt, spricht man bei rechtlicher Kompetenz von Eichung.
Quelle: Wikipedia